Hoamat Ink

Tattookünstler im Ennstal

AGB

hier werden in kürze unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HOAMAT INK TATTOO LIEZEN

  1. PRÄAMBEL

Für die Beauftragung des HOAMAT INK TATTOO LIEZEN, zur Tätowierung gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

  1. GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen HOAMAT INK TATTOO LIEZEN, mit dem Sitz in Hauptplatz 5, 8940 Liezen – im Folgenden kurz als „Hoamat Ink“ bezeichnet – und dem Kunden.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Festgehalten wird, dass die Angebote von HOAMAT INK unverbindlich sind.

Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen Tätowiertermin vereinbart. Mit einem Angebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Angebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Diesbezüglich (bei kleinen Abweichungen) ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso eine etwaige Preisminderung.

Auftragsannahmen seitens HOAMAT INK erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden – wie etwa ein komplett anderes Motiv – stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen HOAMAT INK zur Vertragsaufhebung.

HOAMAT INK behält sich vor (insb. im Hinblick auf Pkt. 8), einen Auftrag abzulehnen.

Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch HOAMAT INK ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden.

  1. INFORMATIONSPFLICHTEN

Der Kunde ist beim Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bzgl. seiner Person und eventueller Krankheiten zu machen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, so kann HOAMAT INK vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann HOAMAT INK nicht für jegliche Konsequenzen, die aus Falschinformationen des Kunden resultieren, haftbar gemacht werden.

  1. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich vor Ort sind verbindlich.

Preise für Tattoos orientieren sich an dem tatsächlichen Entwurfs- und Arbeitsaufwand.
Dies vor dem Hintergrund, dass der Arbeitsaufwand für eine Tätowierung nicht im Voraus genau definiert werden kann und damit erst nach erbrachter Dienstleistung genau erfasst werden kann. Weiters zählen zum Bestandteil des Arbeitsaufwandes die Vorbereitungszeit.

Der Kunde erhält vor der Terminvereinbarung eine Preiseinschätzung von HOAMAT INK welche jedoch keine Garantie dafür gibt, dass die Fertigstellung der Tätowierung nicht doch weniger oder mehr Zeit erfordert als prognostiziert und damit auch mehr Geld kostet.

Der Entwurf Aufwand richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.

Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind und seitens des Kunden gegen keine unserer Pflegeanweisungen sowie gegen Hinweise zur Vorbereitung auf den Tätowiertermin verstoßen wurde.

Das Honorar für die Tätowierdienstleistung ist sofort in bar fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.

Der Geldbetrag ist direkt nach dem Tätowieren (nach erbrachter Dienstleistung) am Termintag fällig. Hält sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung so werden ab dem 14. Tag zudem Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.

Alle Preise sind in EURO inkl. 20 % Mehrwertsteuer.

  1. GUTSCHEINE

Von HOAMAT INK ausgestellte Gutscheine sind nur gültig für den Bezug von Tätowierdienstleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, auch nicht in Teilbeträgen. Die Gutscheine sind unbefristet gültig und übertragbar.

  1. WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

HOAMAT INK behält sich grundsätzlich das Recht vor, geleistete Anzahlungen einzubehalten und ggf. noch einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, insbesondere, wenn bereits Zeichnungen oder Entwürfe für den Kunden angefertigt wurden, oder mit der Entwurfsanfertigung bereits begonnen wurde.

Der Kunde muss bis spätestens 10 Werktage vor Beginn der Sitzung den Termin absagen oder verschieben. In diesem Fall wird dem Kunden die Anzahlung auf den Neutermin angerechnet oder in Form eines Gutscheines für die Dienstleistungen über den Wert der Anzahlung von HOAMAT INK erstattet.

Wird diese Frist nicht eingehalten und der Kunde sagt weniger als 10 Werktage vor Beginn ab, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten. Bei Terminabsagen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Erfolgt die Terminabsage oder -umbuchung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von HOAMAT INK.

Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfes. Auch wenn der Kunde diesen schon per Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei HOAMAT INK.

Alle Terminumbuchungen oder -absagen müssen per Mail an office@hoamat-ink-tattoo.at oder Anruf an (+43) 660 18 75 65 9 erfolgen.

  1. BEDINGUNGEN

Folgende Zustände des Kunden bei Terminwahrnehmung stehen einer Durchführung der Tattoowierung entgegen und wird daher seitens HOAMAT INK von einer Tattoowierung Abstand genommen:

  • Alkohol- und/oder Betäubungsmittelkonsum.
    • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
    • Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika.
    • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
    • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel.
    • Minderjährigkeit des Kunden.
    • Schwangerschaft des Kunden.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welcher einer erfolgreichen Durchführung entgegensteht. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben.

Unterlässt er dies, macht nicht wahrheitsgemäße Angaben oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termines entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Auch dahingehend wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.

Es werden nur ethisch vertretbare Sprüche oder Motive tätowiert. Des Weiteren behalten wir uns vor, Motive, die nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Strafgesetzbuch, VerbotsG, etc.) in Einklang stehen abzulehnen.

Sollte der Kunde kurzfristig vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen der zunächst vereinbarten Motivgestaltung wünschen und diese Vertragsänderung von HOAMAT INK  akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover Up handelt, wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tättoowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann.

Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover Up Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, sie wurde vom Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.

Bricht der Kunde einen gebuchten Tagestermin (Sitzung) vorzeitig ab, wird eine Pönale in Höhe von EUR 100,00 fällig, die der Kunde zusätzlich neben dem Preis für Entwurf und für die bis dahin gefertigte Tätowierung für diese abgebrochene Sitzung als Vergütung für den Arbeitsausfall leisten muss.

  1. PERSONEN UNTER 18 JAHREN

Personen, die noch nicht volljährig sind, werden nicht tätowiert. Minderjährige Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (mit Ausweis) und dessen ausdrücklicher Zustimmung tätowiert.

  1. URHEBERRECHTE

Die Urheberrechte dieser Website liegen bei HOAMAT INK.
HOAMAT INK überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Fotovorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber HOAMAT INK, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt HOAMAT INK von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.

Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung der auf dieser Website befindlichen Inhalte ohne Genehmigung durch HOAMAT INK ist untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt. HOAMAT INK gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht auf überlassene Tattoo-Entwürfe, Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen. Alle Rechte am überlassenen Tattoo-Entwurf liegen bei HOAMAT INK.

  1. DATENSCHUTZ

HOAMAT INK erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Tättoowiersitzung und Vertragsabwicklung notwendig sind. HOAMAT INK verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat. HOAMAT INK gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

HOAMAT INK haftet nicht für fehlerhafte (aufgrund eines Zufalles) Tätowierungen, außer es ist nachweislich ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit gegeben.

Der Vorgang des Tätowierens stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit eine Körperverletzung dar. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Nachsorge und Pflege dem Kunden obliegt. Ratschläge dafür vermittelt HOAMAT INK und der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder für vorübergehende oder bleibende Schäden an der Gesundheit wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, sich an die ihm überlassenen Pflegehinweise zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar einen Arzt, Dermatologen, oder dergleichen aufzusuchen.

Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen innerhalb der ersten 3 Monate nur dann verlangen, wenn diese Farbverluste ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termines haben oder durch Vorbereitungsfehler des Kunden verursacht wurden. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine vom Kunden zu bezahlen.

HOAMAT INK weist darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Tätowierer herbeigefügt. Das Mitbringen von Tieren im Tattoostudio ist nicht erlaubt und wird seitens HOAMAT INK nicht geduldet.

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  1. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Liezen und Anwendbares Recht: Österreichisches Recht.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNG

HOAMAT INK behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschließlich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.

Bei Ungültigkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen bleiben die anderen Klauseln, sowie der Vertrag an sich wirksam. Soweit diese Klauseln dann nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

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